(31.07.2026) Es ist ein echter Paukenschlag für die Musikwelt und die Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem Landgericht München einen wegweisenden Sieg gegen den US-amerikanischen KI-Giganten Suno errungen.
Suno betreibt eine Plattform, mit der man per einfacher Texteingabe komplette Songs samt Gesang generieren lassen kann. Das Gericht entschied nun: Der Anbieter durfte geschützte deutsche Musikklassiker wie „Atemlos“ oder „Mambo No. 5“ nicht einfach ohne Erlaubnis nutzen, um seine KI zu trainieren.
Das Unternehmen muss nun Schadenersatz zahlen und offenlegen, wie viel Geld es mit diesen Rechtsverletzungen verdient hat. Suno berief sich zwar auf US-Recht und stritt ab, dass Kopien der Songs gespeichert seien – das Münchner Gericht sah das allerdings anders.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, sendet aber ein gewaltiges Signal durch die gesamte KI-Branche. Die Botschaft ist glasklar: Wer künftig mit der Kreativität von Musikerinnen und Musikern Geld verdienen will, muss die Urheber dafür auch fair bezahlen. Wer beim Erstellen von Musik auf KI setzt, sollte die rechtliche Entwicklung also genau im Auge behalten.


