(06.01.2024) Nach dem erstinstanzlichen Freispruch des freigestellten Polizeiinspekteurs des Landes Baden-Württemberg im Prozess um sexuelle Nötigung könnte es mit Blick auf die anfänglichen Ermittlungen erhebliche Zweifel am dienstlich korrekten und verhältnismäßigen Verhalten führender Köpfe innerhalb der Landespolizei geben. Hätte es überhaupt zu einer Anklage gegen Andreas R. kommen dürfen?
In den Fokus all dieser Fragen rücken offenbar Baden-Württembergs Polizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz und die engen Verbindungen in dem mit ihr verknüpften Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Diese Kombination ist umso delikater, weil es sich immerhin um den sensiblen – und in erster Instanz widerlegten – Vorwurf der sexuellen Nötigung der Nebenklägerin Katharina B. durch einen hochrangigen Kollegen gehandelt hatte.
Die Beamtin, die eine Lawine von am Ende unbegründeten Vorwürfen ins Rollen brachte, arbeitete in der Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und hatte sich nach besagtem Abend mit dem von ihr beschuldigten Polizeiinspekteur zunächst ihrem ebenfalls dort tätigen Liebhaber B. anvertraut. Dabei ging es, wie aus den Akten hervorgeht, die den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses vorliegen, in keinem Wort um sexuelle Nötigung. Katharina B. beichtete anscheinend reumütig ein illustres Tête-à-Tête, das in einen einvernehmlichen Kuss endete. Dass dieses Ereignis am Düpierten nicht sang- und klanglos vorbeiging, mag anzunehmen sein.
War B. der betrogene Dritte im Spiel? Wollte Katharina B. durch eine in schrittweisen Umdeutungen mündende Nacherzählung retten, was noch zu retten ist? Jedenfalls präsentierte sie in der Folgezeit gegenüber mehreren Personen immer mehr Details jenes Abends. B. informierte schließlich seinen Kollegen F. über den Fall; diesem war das Verhältnis der beiden bekannt.
Erst drei Tage später, nämlich am 16. November, setzte B. dann seinen Vorgesetzten Reusch über den Sachverhalt in Kenntnis. Einen Tag später wurde Hinz selbst eingeweiht. Warum beim Verdacht auf sexuelle Nötigung alle drei bislang eingebundenen Personen -mutmaßliches Opfer und zwei Eingeweihte – erst mehrere Tage ins Land ziehen ließen, bis sie, zumindest ansatzweise, ordnungsgemäß handelten, ist ungeklärt.
Notwendige Schritte unterlassen
Wie aus den Untersuchungsakten weiter hervorgeht, soll Hinz, nach erster Kenntnis über ein mutmaßliches Fehlverhalten des Polizeiinspekteurs, verschiedene, in diesen Fällen entscheidende, kriminalistisch und ermittlungstaktisch gebotene Schritte unterlassen und missachtet haben.
So führte Hinz die Erstbefragung der angeblich geschädigten Polizeibeamtin Katharina B., laut Akten, selbst durch. Das hat ein spürbares „Gschmäckle“, denn Hinz, so ist anzunehmen, könnte als promovierter Juristin und Expertin, unter anderem für Strategie, Europa und Außenwirtschaft, nachzulesen im Lebenslauf der Homepage, der nötige Sachverstand bei der Ermittlung derart sensibler Fälle wie Sexualdelikten fehlen. Zumindest hätte sie, als erfahrene Beamtin, nach sachlicher Selbsteinschätzung und polizeilicher sowie juristischer Beweisführung, den Fall spätestens jetzt abgeben müssen.
Vernehmung auf eigene Faust
Hinz hätte also zunächst die zuständige Polizeidienststelle einschalten oder hilfsweise auf den Sachverstand kompetenter Personen im Landespolizeipräsidium setzen können. Das bestätigen mehrere Polizeiquellen, die nicht namentlich genannt werden wollen. Hat sie nicht. Sie vertraute sich selbst am meisten. Hinz entschloss sich, gemeinsam mit einer kriminalistisch ungeschulten Verwaltungsjuristin und des ebenso in der Bearbeitung von Sexualdelikten erfahrungslosen Beamten der Schutzpolizei und Erstinformierten F. zu einer Erstbefragung. Dieser verschwieg Hinz seine enge, freundschaftliche Verbindung zum damaligen Liebhaber des mutmaßlichen Opfers, von dem er vor allen anderen von dem Abend erfahren hatte.
Das Gespräch dauerte rund zwei Stunden; die Aussagen wurden weder 1:1 aufgezeichnet noch wörtlich dokumentiert. Am Ende erstellte die Landespolizeipräsidentin, laut Akte, lediglich ein „Gedächtnisprotokoll“ und ließ sich sogar einen für sie erkennbar rechtswidrigen – weil durch Katharina B. heimlich aufgezeichneten – Mitschnitt eines Skype-Telefonats mit dem später angeklagten Andreas R. vorspielen. Ob und was die Inhalte mit dem eigentlichen Fall zu tun haben, ist bis heute ungeklärt. Die Ereignisse außerhalb der Gaststätte „Corner“, um die es im Verfahren ging, kamen jedenfalls darin an keiner Stelle zur Sprache.
Ungeachtet dessen bezeichnete Hinz die ihr vorgetragenen Aussagen von Katharina B. am Ende und auf Basis einseitiger Informationen als „glaubwürdig“. Dabei ignorierte sie, unter anderem, dass die anwesende Verwaltungsjuristin bereits „Unstimmigkeiten in der Körpersprache“ des mutmaßlichen Opfers feststellte. Eine Befragung des beschuldigten Polizeiinspekteurs hatte bis dato nicht stattgefunden.
Hinz als Zeugin?
Dass die Landespolizeipräsidentin an besagtem Abend höchstpersönlich lange Zeit ebenfalls zugegen war und damit zur Zeugin eines möglichen Ermittlungs- und Disziplinarverfahrens wurde, spielte für die ranghohe Beamtin offenbar keine Rolle. Selbst der Ermittlungsausschuss zeigt bislang wenig Interesse. Hinz setzte auch nicht auf die Aussagen der ihr bekannten und ebenfalls an jenem Abend anwesenden zwei Beamten B. und K..
Beide hätten sehr wahrscheinlich wichtige Informationen zur sachlichen und neutralen Einschätzung der Begebenheiten beitragen können. Dazu gehören, wie ebenfalls aus der Akte ersichtlich und damit im Widerspruch zur Aussage von Katharina B. stehend, sehr vertraut wirkende Selfies und die körperliche Annäherung an den Beschuldigten Andreas R. – und nicht umgekehrt.
An dieser Stelle könnte gegenüber Hinz auch der Vorwurf der Befangenheit ins Spiel gebracht werden. Immerhin war Katharina B. in der ihr zugeordneten Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit tätig und der Beschuldigte Andreas R. ihr engster, freundschaftlich verbundener Mitarbeiter.
Hinz führte in den Folgetagen weitere, undokumentierte Gespräche mit ihrer engen Mitarbeiterin Katharina B.. Erst am 22. November 2021 hielt sie ein Treffen mit dem Beschuldigten für notwendig. Die Inhalte dieses vertraulichen, weil zu den Ermittlungen gehörenden, Gesprächs gab Baden-Württembergs oberste Polizistin allerdings zunächst nicht zu den Akten, sondern teilte sie mit dem mutmaßlichen Opfer; einen Tag später erklärte Hinz dann in einer telefonischen Schaltkonferenz gegenüber den Polizeichefs, dass sie Katharina B. weiterhin für glaubwürdig halte, wie mehrere Teilnehmer auf ihren Dienststellen berichteten. Mehr noch: Sie gab die haarsträubende, weil allein auf vagen sowie unbelegten und, wie wir heute laut Urteil wissen, unzutreffende Angaben von Katharina B., Einschätzung preis, dass mit weiteren „Opfern“ von Andreas R. zu rechnen sei.
Eine weitere zweifelhafte „Öffentlichkeitsarbeit“ erfolgte dann nicht nur überaus zeitnah, sondern auch vor der eigentlichen Ermittlungsarbeit: Bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt eine Maßnahme auf Basis juristischer Abwägung ergreifen konnte, verschickte Hinz einen Tag nach ihrem Gespräch mit dem beschuldigten Polizeiinspekteur einen Mitarbeiterbrief und eine offizielle Pressemitteilung.
Nicht nur dieses überstürzte Vorgehen, sondern auch die Inhalte beider Schreiben halten einer seriösen Bewertung von Ermittlungsarbeit und Informationsweitergabe kaum stand. Dass Baden-Württembergs Innenminister Strobl ein vertrauliches Anwaltsschreiben des Rechtsbeistands des Beschuldigten Andreas R. kurze Zeit später der Presse steckte, ist in diesem Zusammenhang nur die Spitze eines ermittlungstechnisch abschmelzenden Eisbergs.
Vertrauensvolle Veröffentlichungen
All das hat den Anschein, als habe die Landespolizeipräsidentin Baden-Württembergs offenbar gleich in mehreren Fällen und in eklatanter Weise die ihr bekannte und als Grundlage jedweder Ermittlungen zugrundliegende Unschuldsvermutung missachtet und damit einen Stein ins Rollen gebracht, der in erster Instanz hängenblieb. Spinnt man den Gedanken weiter, stellt sich die Frage nach „unbewusst“ oder Vorsatz? Wird Hinz zur hoch-uni(n)formierten Schlüsselfigur? Umso interessanter sind die kommenden Aussagen von Hinz und politischer Beteiligter im laufenden Ermittlungsausschuss. Und all das, was künftig ans Licht kommt.



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